Tätigkeiten

Für Privatleute und Unternehmen sowie Freiberufler übernehme ich gerne die laufende Steuerberatung. Diese umfasst unter anderem:

Hilfeleistung in Steuersachen

  • fertigen privater und betrieblicher Steuerklärungen
  • Übernahme der Finanzbuchführung
  • Erstellung der Lohnabrechnung und -buchführung
  • Erstellung der Einnahme-Überschussrechung
  • Jahresabschlusserstellung (Handelsbilanz/Steuerbilanz)
  • Plausibilitätsbeurteilungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Durchsetzung der Mandantenrechte

  • Vertretung der Interessen meiner Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Banken und sonstigen Dritten durch:
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und sonstigen Behörden
  • Vertretung vor Finanz- bzw. Verwaltungsgerichten
  • Begleitung der Mandanten bei Kreditgesprächen

Beratung bei privaten und unternehmerischen Entscheidungen

  • Vermietung und Verpachtung
  • Altersvorsorgeplanung
  • Schenkungen und Erbschaften
  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse
  • Gründung und Rechtsformwahl von Unternehmen
  • Umstrukturierung und Rechtsformwechsel
  • Kauf/Verkauf von Betrieben und Betriebsteilen
  • Beantragung von Fördermitteln

Vorausschau

  • Vorbereitung der Unternehmen auf Betriebsprüfungen
  • auf das Rating von Banken
  • Businesspläne
  • betriebwirtschaftliche Auswertungen

Vergütung – Steuerberaterkosten

Steuerberatung ist ihre Investition in Sicherheit und die Zukunft.

Wir stellen sicher, dass ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt und rechtssicher bearbeitet werden. Natürlich möchten wir vermeiden, dass Sie unnötig Steuern zahlen und vielleicht zahlen Sie mit uns auch mal mehr Steuern nach, weil Sie bisher unbewusst Steuern verkürzt haben und dies nicht aufgefallen ist. Auch zahlen Sie manchmal mehr an den Steuerberater, als Sie an Steuern zurückerhalten, da der Steuerberater ein Honorar erhält und keine Provision. Dahingegen kann jedoch die Schadensbegrenzung ein vielfaches Kosten, wenn der Steuerberater nicht rechtzeitig einbezogen wurde.

Steuerberaterkosten setzen sich grundsätzlich zusammen aus der Gebühr für die erbrachte Beratungsleistung und einem Auslagenersatz. Die Gebühren sind durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.

Gemäß § 64 StBerG darf die Höhe der Gebühren den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen, welche sich nach den Kriterien

  • Zeitaufwand,
  • Wert des Objekts und
  • Art der Aufgabe richten.

Für den überwiegenden Teil der beruflichen Tätigkeit sieht die Verordnung die Wertgebühr vor, das heißt über einen Gegenstandswert, den daraus ergebenden Wert nach einer der fünf Tabellen und einem bestimmten zulässigen prozentualen Anteil des Werts errechnet sich die Gebühr.

Die Anwendung der Zeitgebühr ist auf eine bestimmte Anzahl von Gebührentatbeständen beschränkt.

Die Gebühren für einzelne Tätigkeiten ergeben sich aus den §§ 21 bis 46 StBVV. Für die einzelnen Tätigkeiten sieht die Steuerberatervergütungsverordnung in der Regel eine Rahmengebühr vor. Folgende Tätigkeiten sind in der StBVV aufgeführt:

  • Beratung (§§ 21, 22 StBVV)
  • Anträge (§ 23 StBVV)
  • Steuererklärungen (§§ 24 bis 31 StBVV)
  • Buchführung (§§ 32 bis 34 StBVV)
  • Abschlussarbeiten (§§ 35 bis 39 StBVV)
  • Rechtsbehelfe und -mittel (§§ 40 bis 46 StBVV)

§ 11 StBVV regelt, dass ein Steuerberater, wenn die Steuerberatervergütungsverordnung einen Rahmen für die Gebühr vorsieht, diese im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt. Auch ein besonderes Haftungsrisiko kann der Steuerberater bei der Bestimmung des Gebührensatzes heranziehen. Daraus folgt, dass der Gebührensatz bei einer Angelegenheit mit einem durchschnittlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad in der Mitte des jeweils vorgesehenen Gebührenrahmens anzusiedeln ist. Ein geringerer oder höherer Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad ist dann vom Steuerberater vermindernd bzw. erhöhend bei der Bestimmung des Gebührensatzes zu berücksichtigen.

Die Kriterien für die Bestimmung des Gegenstandswertes ergeben sich aus den jeweils für die abzurechnende Tätigkeit maßgeblichen Vorschriften in Verbindung mit § 10 StBVV. Danach richtet sich der Gegenstandswert in der Regel nach dem steuerlichen Interesse des Mandanten. Teilweise enthält die Steuerberatervergütungsverordnung aber Mindestgegenstandswerte, die bei der Berechnung der Gebühren des Steuerberaters zu Grunde zu legen sind, wenn das steuerliche Interesse des Mandanten geringer ist. So bestimmt zum Beispiel § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV, dass sich für die Anfertigung der Steuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte der Gegenstandswert nach der Summe der positiven Einkünfte richtet, jedoch mindestens 8000,00 € beträgt.

Aus den Gebührentabellen A bis E ergibt sich dann unter Heranziehung des Gegenstandswertes und des nach § 11 StBVV festgesetzten Gebührensatzes die Höhe der einzelnen Gebühr ohne Umsatzsteuer.

Für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kann der Steuerberater gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 StBVV eine Gebühr von 1/20 bis 12/20 nach Tabelle A berechnen. Der Gegenstandswert ist in diesem Fall der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt.

Für die Vertretung in einem vollstreckungsrechtlichen, gerichtlichen und anderen Verfahren verweisen die §§ 44, 45 StBVV auf das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Für ein eventuell durchgeführtes Vorverfahren richten sich die Gebühren jedoch nach § 40 StBVV.

Der Steuerberater kann gemäß § 13 StBVV auch eine Zeitgebühr von 30,00 bis 70,00 € je angefangene halbe Stunde berechnen, wenn dies die Steuerberatervergütungsverordnung vorsieht oder keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für die Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28 StBVV), die Teilnahme an Prüfungen (§ 29 StBVV) und die Einrichtung der Buchhaltung (§ 32 StBVV).

Eine Berechnung nach Zeitgebühr ist nicht möglich bei Antragstellungen im Sinne des § 23 StBVV und bei der Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 40 StBVV), bei Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44 StBVV) und bei gerichtlichen und anderen Verfahren im Sinne der §§ 45, 46 StBVV. Die Höhe der Zeitgebühr kann vom Steuerberater unter Berücksichtigung des  § 11 StBVV bestimmt werden. Insoweit gilt das zur Bestimmung des Gebührensatzes Gesagte.

Beratungen werden nach der benötigten Zeit abgerechnet. 

Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater von seinem Auftraggeber gemäß § 8 StBVV einen angemessenen Vorschuss fordern, soweit der Auftrag noch nicht erledigt ist. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, ist der Steuerberater nicht zur Vorleistung verpflichtet.

Kontakt

Steuerberater
Dipl. BW (FH) Michael Kaduk
Storchenallee 43
65201 Wiesbaden

Telefon: 0611-1710458
E-Mail: Michael@Kaduk.de

Wenn Sie Fragen zu meinen Leistungen oder Interessen an einer Zusammenarbeit haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen bevorzugt per E-Mail.

Bitte stellen Sie mir vorab folgende Daten zur Verfügung, falls zutreffend:

  • Name, Firma und Rechtsform
  • Kontaktdaten (Festnetz-/Mobilfunknummer / Postadresse / E-Mail und Web-Adresse)
  • Branche / Beruf
  • Jahresumsatz /Bilanzsumme
  • Bruttogehalt und/oder Jahresgewinn
  • Mitarbeiteranzahl
  • Sonstige Einnahmen /Besonderheiten
  • sonstige Angaben (was Ihnen wichtig erscheint)

Impressum

Steuerberater
Dipl. BW (FH) Michael Kaduk
Storchenallee 43
65201 Wiesbaden
Telefon: 0611 1710458
E-Mail: Michael@Kaduk.de

Zuständige Aufsichtsbehörde
Steuerberaterkammer Hessen
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt/Main
Telefon: (069) 15 30 02-0
Telefax: (069) 15 30 02-60
E-Mail: geschaeftsstelle@stbk-hessen.de
Internet: http://www.stbk-hessen.de

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland in Hessen erworben.

Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die aktuellen Gesetzestexte sind auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de abrufbar.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversichert bin ich bei der HDI-Versicherung AG, 30650 Hannover

Allgemeines Auftragsbedingungen
Meine AGB´s sind die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften – Stand Jan. 2005 -, die ich jedem Interessenten auf Aufforderung zusenden kann.

Haftungsausschluß
Die Inhalte dieser Website, insbesondere steuerlicher Art, werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuerberatung dar. Die Inhalte externer Links unterliegen der Haftung der jeweiligen Anbieter. Durch Links auf fremde Seiten macht sich der Anbieter nicht deren Inhalte und Meinungen zu eigen.

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Michael Kaduk
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Telefon 0611 – 1710458

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  • Zwecke der Verarbeitung,
  • Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
  • falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,
  • sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
  • im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46 Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt, die wir öffentlich gemacht haben.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter personenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.